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DATENSCHUTZ

Übersetzung von DSGVO-Dokumentation

Präzise Übersetzungen von Datenschutzerklärungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen, Auftragsverarbeitungsverträgen und Einwilligungsformularen für mehrsprachige Konformität.

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Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt für jede Organisation, die personenbezogene Daten von Personen in der Europäischen Union verarbeitet, unabhängig davon, wo die Organisation ihren Sitz hat. Für Unternehmen, die in mehreren Ländern tätig sind, bedeutet dies, dass die Datenschutzdokumentation in der Sprache jeder Rechtsordnung verfügbar sein muss, in der sie tätig sind.

Eine schlecht übersetzte Datenschutzerklärung ist nicht nur ein Kommunikationsproblem: Sie stellt eine potenzielle Ordnungswidrigkeit dar. Die Aufsichtsbehörden prüfen die Dokumentation in der Landessprache, und terminologische Inkonsistenzen oder Auslassungen können zu Bussgeldern von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes führen. Die spezialisierte juristische Übersetzung ist in diesem Zusammenhang eine Schutzinvestition.

Bei M21Global arbeitet das Team M21Legal mit Linguisten, die über nachgewiesene Übersetzungserfahrung im Datenschutzrecht verfügen, und gewährleistet terminologische Präzision im Einklang mit jeder offiziellen Sprachfassung der DSGVO.

DSGVO-Dokumente, die eine Übersetzung Erfordern

Das Dokumentationsökosystem der DSGVO ist umfangreich. Jedes Dokument hat eine spezifische Zielgruppe und unterschiedliche Anforderungen an Klarheit und Präzision:

  • Datenschutzerklärungen: Sie müssen in klarer und verständlicher Sprache verfasst sein, gemäß Artikel 12 der DSGVO. Die Übersetzung muss dieses Klarheitsniveau in der Zielsprache beibehalten, ohne die juristischen Konzepte zu vereinfachen.
  • Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA/DPIA): technische und juristische Dokumente, die die Risiken der Datenverarbeitung bewerten. Die Übersetzung ist erforderlich, wenn die DSFA einer Aufsichtsbehörde in einem anderen Land vorgelegt werden muss.
  • Auftragsverarbeitungsverträge (AVV): Verträge zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern gemäß Artikel 28. Sie erfordern absolute juristische Präzision, da sie verbindliche Verantwortlichkeiten und Pflichten festlegen.
  • Einwilligungsformulare: Die Einwilligung muss informiert und frei sein. Wenn die betroffene Person das Formular aufgrund einer schlechten Übersetzung nicht versteht, kann die Einwilligung als unwirksam angesehen werden.
  • Meldungen von Datenschutzverletzungen: Die Mitteilung an betroffene Personen gemäß Artikel 34 muss klar und vollständig sein. Die Übersetzung im Krisenkontext hat zusätzliche Anforderungen an die Geschwindigkeit.

Warum Präzision Entscheidend Ist

Die DSGVO ist eine unmittelbar geltende Verordnung in allen Mitgliedstaaten, aber jede offizielle Sprachfassung hat den gleichen Rechtswert. Dies bedeutet, dass die Terminologie zwischen den Sprachen variiert und eine Übersetzung, die die offizielle Terminologie nicht beachtet, gefährliche Mehrdeutigkeiten schaffen kann.

Die Folgen einer ungenauen Übersetzung sind konkret und schwerwiegend:

  • Verwaltungssanktionen: Die Aufsichtsbehörden können Bussgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die LfDI (Landesbeauftragte für Datenschutz), die BfDI (Bundesbeauftragte für den Datenschutz), die CNIL (Frankreich) und die AEPD (Spanien) sind bei der Prüfung von Dokumentation besonders aktiv.
  • Unwirksame Einwilligung: Wenn das Einwilligungsformular in der Sprache der betroffenen Person nicht klar ist, kann die Einwilligung angefochten werden, was die Organisation zwingt, eine andere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zu finden oder die Verarbeitung einzustellen.
  • Vertragliche Streitigkeiten: Schlecht übersetzte Auftragsverarbeitungsverträge können zu Streitigkeiten zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern führen, insbesondere bei Datenschutzverletzungen.

Die Übersetzung von DSGVO-Dokumentation duldet keine Näherungswerte. Jeder juristische Begriff muss mit dem exakten Terminus der offiziellen Fassung der Verordnung in der Zielsprache übersetzt werden.

Konformität über Mehrere Rechtsordnungen Hinweg

Obwohl die DSGVO eine einheitliche Verordnung ist, variiert ihre praktische Anwendung zwischen den Rechtsordnungen. Die nationalen Aufsichtsbehörden geben Orientierungshilfen und Entscheidungen heraus, die den Verordnungstext ergänzen:

  • Nationale Orientierungshilfen: Die BfDI und die LfDI (Deutschland), die CNIL (Frankreich), die ICO (Vereinigtes Königreich, GDPR UK), die AEPD (Spanien) und die übrigen Aufsichtsbehörden veröffentlichen Auslegungsleitfäden, die in praktischen Aspekten voneinander abweichen können.
  • Ergänzende nationale Gesetzgebung: Mehrere Mitgliedstaaten haben nationale Gesetze erlassen, die bestimmte Aspekte der DSGVO konkretisieren, wie das Alter der digitalen Einwilligung Minderjähriger oder die Bedingungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten.
  • Kommunikationssprache mit den Behörden: Die einer Aufsichtsbehörde vorgelegte Dokumentation muss in der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedstaates verfasst sein. Es ist nicht akzeptabel, der BfDI oder der CNIL Dokumentation auf Englisch vorzulegen.

Für multinationale Unternehmen erfordert dies eine sprachliche Kartierung, die über die reine Übersetzung hinausgeht: Es ist notwendig, die Dokumentation an den spezifischen regulatorischen Rahmen jeder Rechtsordnung anzupassen und gleichzeitig die globale Kohärenz zu wahren.

Terminologische Konsistenz

Die DSGVO hat ein eigenes Vokabular eingeführt, das in Artikel 4 der Verordnung streng definiert ist. Die Übersetzung dieser Begriffe muss den offiziellen Fassungen in jeder Sprache folgen:

  • Verantwortlicher (DE) = Data Controller (EN) = Responsable du traitement (FR) = Responsable del tratamiento (ES)
  • Auftragsverarbeiter (DE) = Data Processor (EN) = Sous-traitant (FR) = Encargado del tratamiento (ES)
  • Berechtigtes Interesse (DE) = Legitimate interest (EN) = Interet legitime (FR) = Interes legitimo (ES)
  • Rechtsgrundlage (DE) = Legal basis (EN) = Base juridique (FR) = Base juridica (ES)

Die Verwendung einer von der offiziellen Fassung abweichenden Terminologie kann zu rechtlicher Verwirrung führen und die Position der Organisation gegenüber einer Aufsichtsbehörde schwächen. Bei M21Global pflegen wir DSGVO-Glossare in allen Arbeitssprachen, die auf die offiziellen Fassungen der Verordnung auf EUR-Lex abgestimmt sind.

Der M21Global-Ansatz

Die Übersetzung von DSGVO-Dokumentation erfordert eine Kombination aus juristischer Kompetenz, regulatorischem Wissen und prozessualer Sorgfalt, die nur wenige Anbieter gewährleisten können. M21Global bietet:

  • Spezialisierte Rechtslinguisten: Unsere Übersetzer und Revisoren verfügen über nachgewiesene Übersetzungserfahrung im Datenschutzrecht und in der europäischen Regulierung. Es sind keine Generalisten, die juristischen Text übersetzen.
  • Aktuelle DSGVO-Glossare: Terminologie, die auf die offiziellen Fassungen der Verordnung in jeder Sprache abgestimmt ist, verifiziert anhand von EUR-Lex und den Veröffentlichungen der nationalen Aufsichtsbehörden.
  • Verstärkte Vertraulichkeit: DSGVO-Dokumentation enthält per Definition sensible Informationen über Datenverarbeitungspraktiken. Alle Teammitglieder unterzeichnen spezifische NDAs, und die Dateien werden in einer sicheren Umgebung verarbeitet.
  • ISO 17100-Zertifizierung: Der TEP-Prozess (Übersetzung + Lektorat + Revision) gewährleistet, dass jede Übersetzung von einem zweiten unabhängigen Linguisten geprüft wird, wodurch das Risiko terminologischer Fehler minimiert wird.

Für Großprojekte oder regelmäßige Aktualisierungen (jährliche Überarbeitungen der Datenschutzerklärungen beispielsweise) bieten wir Vorzugskonditionen und ein dediziertes Projektmanagement an.

Häufig gestellte Fragen

Ja. Artikel 12 der DSGVO verlangt, dass die Informationen über die Datenverarbeitung in klarer und verständlicher Sprache bereitgestellt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass die Datenschutzerklärung in der Sprache der betroffenen Person verfügbar sein muss. Wenn Ihr Unternehmen Daten von Personen in Frankreich, Spanien und Portugal verarbeitet, benötigen Sie Fassungen auf Französisch, Spanisch und Portugiesisch, jeweils mit der offiziellen DSGVO-Terminologie in der betreffenden Sprache.

DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist die deutsche Bezeichnung. GDPR (General Data Protection Regulation) ist die englische Bezeichnung. Beide beziehen sich auf dieselbe Verordnung: die Verordnung (EU) 2016/679. Jede Sprachfassung hat den gleichen Rechtswert, und die Übersetzung muss die Terminologie der offiziellen Fassung in der Zielsprache verwenden.

Ja. Die DSGVO verlangt, dass die Einwilligung informiert, freiwillig, bestimmt und eindeutig ist. Wenn das Einwilligungsformular in der Sprache der betroffenen Person nicht klar ist, etwa weil die Übersetzung mehrdeutig ist oder relevante Informationen auslässt, kann die Einwilligung als unwirksam angesehen werden. Dies würde die Organisation zwingen, eine neue Einwilligung einzuholen oder eine andere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zu finden.

Ja. Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA/DPIA) sind technische und juristische Dokumente, die eine hohe terminologische Präzision erfordern. Wir übersetzen DSFA in jeder Sprachkombination, mit Revision durch Linguisten mit Erfahrung im Datenschutz. Die Übersetzung ist besonders wichtig, wenn die DSFA einer ausländischen Aufsichtsbehörde vorgelegt werden muss.

Die Kosten variieren je nach Umfang, Sprachkombination und Komplexität des Dokuments. Standard-Datenschutzerklärungen liegen im Bereich der juristischen Übersetzung (0,10 bis 0,20 Euro/Wort für gängige europäische Sprachkombinationen). Für wiederkehrende Projekte, wie jährliche Aktualisierungen der Datenschutzerklärung, bieten wir Vorzugskonditionen. Fordern Sie ein kostenloses Angebot an für konkrete Preise.

Vertraulichkeit hat bei der Übersetzung von DSGVO-Dokumentation absolute Priorität. Alle Übersetzer, Revisoren und Projektmanager unterzeichnen spezifische Vertraulichkeitsvereinbarungen. Die Dateien werden über verschlüsselte Kanäle übertragen und in einer sicheren Umgebung mit eingeschränktem Zugang verarbeitet. Wir erfüllen unsere eigenen Pflichten als Auftragsverarbeiter gemäß Artikel 28 der DSGVO.

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