Beglaubigte Übersetzung: Was ist das & wo beantragen?

 

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine offizielle Übersetzung eines Dokuments, deren Richtigkeit und Vollständigkeit durch einen vereidigten Übersetzer bestätigt wird. Wenn Sie amtliche Dokumente bei Behörden, Gerichten oder Institutionen einreichen müssen, ist diese Form der Übersetzung in den meisten Fällen unverzichtbar.

Beglaubigte Übersetzung mit Stempel und Unterschrift eines vereidigten Übersetzers in Deutschland
Beglaubigte Übersetzung mit Stempel und Unterschrift eines vereidigten Übersetzers in Deutschland

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Bei einer beglaubigten Übersetzung handelt es sich um eine professionelle Übersetzung, bei der ein vereidigter Übersetzer die inhaltliche Korrektheit und Vollständigkeit mit seiner Unterschrift und seinem Stempel bestätigt. Anders als bei einer einfachen Übersetzung garantiert der Übersetzer damit rechtlich, dass die Übersetzung dem Original entspricht.

Der Bestätigungsvermerk enthält typischerweise folgenden Wortlaut: „Vorstehende Übersetzung der im Original vorgelegten Urkunde ist richtig und vollständig.” Dieser Vermerk wird zusammen mit der Unterschrift und dem offiziellen Stempel des Übersetzers auf dem Dokument angebracht.

Unterschied zwischen beglaubigter und einfacher Übersetzung

Eine einfache Übersetzung genügt für interne Zwecke oder zur Information. Sobald jedoch ein Dokument bei einer deutschen Behörde, einem Gericht oder einer Universität eingereicht werden muss, verlangen diese Institutionen eine beglaubigte Übersetzung. Diese hat rechtliche Gültigkeit und wird von allen staatlichen Stellen in Deutschland anerkannt.

Die Begriffe „beeidigte Übersetzung”, „vereidigte Übersetzung” und „ermächtigte Übersetzung” werden je nach Bundesland unterschiedlich verwendet, bedeuten jedoch dasselbe. Alle diese Übersetzungen werden von qualifizierten Übersetzern angefertigt und deutschlandweit anerkannt.

Wer darf beglaubigte Übersetzungen anfertigen?

In Deutschland dürfen ausschließlich vereidigte, beeidigte oder ermächtigte Übersetzer beglaubigte Übersetzungen anfertigen. Diese Übersetzer haben vor einem Landgericht oder Oberlandesgericht einen Eid abgelegt und sind in offiziellen Verzeichnissen der Justizbehörden registriert.

Die Anforderungen an vereidigte Übersetzer umfassen mehrere Qualifikationsnachweise. Zunächst müssen sie ihre fachliche Eignung durch eine staatliche Prüfung oder ein einschlägiges Hochschulstudium belegen. Darüber hinaus müssen sie ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen. Nach erfolgreichem Eid sind sie gemäß § 189 Abs. 4 GVG zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) führt ein Verzeichnis aller beeidigten Übersetzer in Deutschland. Diese können Sie dort nach Sprache und Standort suchen. Bei M21Global arbeiten wir mit einem Netzwerk aus geprüften, vereidigten Übersetzern zusammen, die alle regulatorischen Anforderungen erfüllen.

Wann benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung wird immer dann benötigt, wenn fremdsprachige Dokumente bei offiziellen Stellen eingereicht werden müssen. Die häufigsten Anwendungsfälle umfassen Behördengänge, Gerichtsverfahren und akademische Anerkennungsverfahren.

Personenstandsurkunden

Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden gehören zu den am häufigsten übersetzten Dokumenten. Diese benötigen Sie etwa bei der Anmeldung einer internationalen Eheschließung, der Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft oder der Eintragung eines im Ausland geborenen Kindes.

Zeugnisse und Diplome

Für die akademische Anerkennung ausländischer Abschlüsse verlangen Universitäten und die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beglaubigte Übersetzungen aller relevanten Dokumente. Ebenso fordern Arbeitgeber bei der Einstellung ausländischer Fachkräfte häufig übersetzte Qualifikationsnachweise.

Juristische Dokumente

Gerichtsurteile, Verträge, Vollmachten und notarielle Urkunden müssen für die Verwendung in Deutschland beglaubigt übersetzt werden. Die juristische Übersetzung erfordert besondere Fachkenntnisse, da die korrekte Terminologie rechtliche Konsequenzen hat.

Geschäftsdokumente

Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge und Bilanzen müssen für grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten häufig beglaubigt übersetzt werden. Unsere Unternehmensübersetzung deckt alle geschäftlichen Dokumententypen ab.

Beglaubigte Übersetzung für internationale Verwendung

Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung im Ausland verwenden möchten, sind zusätzliche Legalisierungsschritte erforderlich. Die Anforderungen variieren je nach Zielland und dem zwischen den Ländern geltenden Abkommen.

Die Haager Apostille

Für Länder, die das Haager Übereinkommen ratifiziert haben, genügt eine Apostille zur Legalisierung. Diese wird in Deutschland vom zuständigen Landgericht oder Oberlandesgericht ausgestellt. Die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht führt eine aktuelle Liste aller Vertragsstaaten.

Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift und des Stempels des vereidigten Übersetzers. Sie wird direkt an die beglaubigte Übersetzung angehängt und ist in allen Vertragsstaaten ohne weitere Formalitäten gültig.

Legalisation für Nicht-Vertragsstaaten

Für Länder außerhalb des Haager Übereinkommens ist eine vollständige Legalisation erforderlich. Dieser Prozess umfasst mehrere Schritte: Zunächst die Beglaubigung durch das zuständige Gericht, dann die Überbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt und schließlich die Legalisation durch die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes.

M21Global unterstützt Sie bei der Auswahl des korrekten Legalisierungsweges und kann auf Wunsch die komplette Abwicklung übernehmen. Durch unsere ISO 17100 Zertifizierung garantieren wir dabei höchste Qualitätsstandards.

So beauftragen Sie eine beglaubigte Übersetzung

Der Prozess zur Beauftragung einer beglaubigten Übersetzung bei M21Global ist unkompliziert und schnell. Sie können Ihre Dokumente digital einreichen und erhalten die fertige Übersetzung je nach Dringlichkeit innerhalb weniger Tage.

Schritt 1: Dokumente einreichen

Scannen oder fotografieren Sie Ihre Originaldokumente in guter Qualität. Für die meisten behördlichen Zwecke genügt eine gut lesbare Kopie. Laden Sie die Dateien über unser sicheres Online-Formular hoch oder senden Sie diese per E-Mail.

Schritt 2: Angebot erhalten

Nach Prüfung Ihrer Dokumente erhalten Sie innerhalb weniger Stunden ein detailliertes Angebot. Dieses enthält den Preis, die voraussichtliche Lieferzeit und Informationen zu eventuell erforderlichen Zusatzleistungen wie der Apostille.

Schritt 3: Übersetzung erhalten

Nach Ihrer Auftragsbestätigung beginnt unser Team sofort mit der Arbeit. Jede Übersetzung durchläuft unseren rigorosen Qualitätskontrollprozess, bevor sie an Sie ausgeliefert wird.

Die fertige beglaubigte Übersetzung erhalten Sie digital als PDF sowie auf Wunsch per Post im Original. Für internationale Verwendung können wir die Apostillierung direkt für Sie beantragen.

Haben Sie Fragen zu beglaubigten Übersetzungen oder benötigen Sie ein individuelles Angebot? Fordern Sie jetzt ein kostenloses Angebot an und erfahren Sie, wie M21Global Ihnen helfen kann.

FAQ

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?

Die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung hängen von mehreren Faktoren ab, insbesondere vom Umfang des Dokuments, der Sprachkombination und der Komplexität des Fachtextes. In Deutschland orientieren sich viele Übersetzer am Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG), das Richtwerte für Übersetzungsleistungen vorgibt.

Für Standarddokumente wie Geburtsurkunden oder Führungszeugnisse können Sie mit Kosten zwischen 30 und 80 Euro rechnen. Umfangreichere juristische oder technische Dokumente werden entsprechend ihrem Wortzahl berechnet. Hinzu kommt eine Beglaubigungsgebühr von etwa 5 Euro pro Dokument.

Bei M21Global erhalten Sie immer ein transparentes Angebot ohne versteckte Kosten. Die Lieferung innerhalb Deutschlands und der EU ist in unserem Preis bereits enthalten. Für besonders eilige Aufträge bieten wir einen Expresservice gegen Aufpreis an.

Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung?

Die Bearbeitungszeit für eine beglaubigte Übersetzung variiert je nach Dokumentenumfang und aktueller Auftragslage. Für Standarddokumente wie Urkunden oder Zeugnisse beträgt die übliche Lieferzeit drei bis fünf Werktage. Kürzere Fristen sind gegen Aufpreis möglich.

Bei M21Global bieten wir verschiedene Lieferoptionen an. Unser Standard-Service liefert innerhalb von fünf Werktagen, der Express-Service innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Für besonders dringende Fälle stehen wir auch an Wochenenden zur Verfügung.

Die digitale Version Ihrer beglaubigten Übersetzung erhalten Sie per E-Mail, sobald diese fertiggestellt ist. Die physische Ausfertigung mit Originalunterschrift und -stempel versenden wir parallel per Post oder Kurier. Für internationale Sendungen nutzen wir DHL Express, um eine schnelle und sichere Zustellung zu gewährleisten.

Muss ich das Originaldokument vorlegen?

Für die Anfertigung einer beglaubigten Übersetzung ist in den meisten Fällen eine gut lesbare Kopie oder ein Scan ausreichend. Der Beglaubigungsvermerk weist dann aus, ob die Übersetzung nach dem Original, einer beglaubigten Kopie oder einer einfachen Kopie angefertigt wurde.

Einige Behörden verlangen jedoch ausdrücklich, dass das Original vorgelegen hat. Dies gilt insbesondere für Personenstandsurkunden bei Standesämtern oder für bestimmte Einbürgerungsverfahren. Im Zweifelsfall empfehlen wir, vorab bei der empfangenden Behörde nachzufragen.

Wenn Sie uns das Original zusenden möchten, behandeln wir dieses mit größter Sorgfalt. Alle Originaldokumente werden per Einschreiben mit Rückschein an Sie zurückgesendet. Alternativ können Sie Ihre Dokumente auch persönlich in unserem Büro vorbeibringen und abholen lassen.

Werden beglaubigte Übersetzungen in anderen Ländern anerkannt?

Beglaubigte Übersetzungen, die von vereidigten Übersetzern in Deutschland angefertigt wurden, werden grundsätzlich in Deutschland und der Europäischen Union anerkannt. Für die Verwendung außerhalb der EU sind jedoch in der Regel zusätzliche Legalisierungsschritte erforderlich.

Für Länder, die das Haager Übereinkommen unterzeichnet haben, genügt eine Apostille. Diese internationale Beglaubigung wird vom zuständigen Landgericht oder Oberlandesgericht ausgestellt und bestätigt die Echtheit der Übersetzerunterschrift. Über 120 Länder weltweit akzeptieren die Apostille.

Für Länder außerhalb des Haager Übereinkommens ist eine vollständige Legalisation durch die jeweilige Botschaft oder das Konsulat erforderlich. Dieser Prozess kann mehrere Wochen dauern. Wir beraten Sie gerne zu den spezifischen Anforderungen Ihres Ziellandes und unterstützen Sie bei allen erforderlichen Schritten.

Was ist der Unterschied zwischen vereidigten und beeidigten Übersetzern?

Die Begriffe „vereidigter Übersetzer”, „beeidigter Übersetzer” und „ermächtigter Übersetzer” bezeichnen grundsätzlich dasselbe: Einen Übersetzer, der von einem deutschen Gericht zur Anfertigung beglaubigter Übersetzungen zugelassen wurde. Der unterschiedliche Sprachgebrauch ergibt sich aus den verschiedenen Bezeichnungen in den einzelnen Bundesländern.

In Bayern und Baden-Württemberg spricht man beispielsweise von „öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzern”, während in Berlin und Brandenburg die Bezeichnung „ermächtigter Übersetzer” üblich ist. Unabhängig von der Bezeichnung sind alle diese Übersetzer gleichermaßen befugt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen.

Wichtig ist, dass Sie für Ihre beglaubigte Übersetzung immer einen entsprechend zugelassenen Übersetzer beauftragen. Bei M21Global arbeiten wir ausschließlich mit Übersetzern zusammen, die über die erforderliche Beeidigung oder Ermächtigung verfügen. So stellen wir sicher, dass Ihre Übersetzung von allen Behörden in Deutschland und bei korrekter Legalisierung auch international anerkannt wird.

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